„Wir helfen Betriebsräten, Personalräten und allen Gremien der betrieblichen Mitbestimmung dabei, ihre Ziele zu kennen – und zu erreichen.“

z.B. Beratung in Restrukturierungen bzw. Betriebsänderungen, betriebswirtschaftlicher Sachverstand, Ver-handlungsunterstützung bei Interessenausgleich und Sozialplan;
Beratung in strategischer Arbeit und
Projektmanagement

Restrukturierung, Betriebsänderung und Strategie

Euer Arbeitgeber plant eine grundlegende Neuausrichtung oder Einschränkung betrieblicher Abläufe bis zur kompletten Stilllegung von wesentlichen Betriebsteilen oder des ganzen Betriebs?

Eine solche Betriebsänderung stellt euch vor große Herausforderungen. Oftmals ist die rechtzeitige und umfassende Unterrichtung des Betriebsrats durch den Arbeitgeber unterblieben. Gleichzeitig entstehen fundamentale Ängste in der Belegschaft und der vom Arbeitgeber auf die betriebliche Mitbestimmung erzeugte (zeitliche) Druck, sich zu den Planungen zu verhalten, ist entsprechend groß.

Umso mehr kommt es nun darauf an, das Vorhaben des Arbeitgebers substanziell zu hinterfragen, eigene Vorschläge und Alternativen zu entwickeln und in etwaigen Verhandlungen eine Verständigung über gute Konzepte zu erreichen.

Bei der Beratung zu Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG i.V.m. § 80 (3) BetrVG ist es unser Ziel, gemeinsam gute Argumente und strategisches Rüstzeug für die betriebliche Mitbestimmung zu erarbeiten – und damit zielgerichtet Verhandlungen mit dem Arbeitgeber zu unterstützen.

Das heißt zunächst, die:

▪ Informationslage zu verbessern, unter Anwendung eines detaillierten Fragen-Antworten-Dialogs mit dem Arbeitgeber, den wir gemeinsam mit

dem Betriebsrat entwickeln. Im Rahmen einer anschließenden

▪ Prüfung und Bewertung können dann die aus Sicht der Mitbestimmung unzutreffenden Annahmen und Ableitungen in den vorliegenden

Konzepten der Arbeitgeberseite benannt werden. Hierauf aufbauend werden dann mit unserer Unterstützung nachhaltige und umsetzbare

▪ Alternativkonzepte durch den Betriebsrat entwickelt. Im Ergebnis liegen dann gute Argumente und ein strategisches Rüstzeug für anstehende

▪ Verhandlungen zu Interessenausgleich und Sozialplan vor, die wir als wirtschaftlich Sachverständige ebenfalls beratend begleiten können.

Unsere Beratung als wirtschaftlich Sachverständige bei Betriebsänderungen gem. § 111 BetrVG i.V.m. § 80 (3) BetrVG ergänzen wir mit branchenübergreifenden Erfahrungen im Projektmanagement und in der strategischen Arbeit.

Das heißt im Klartext, dass wir den Betriebsrat bei der täglichen Organisation des Projektes „Betriebsänderung“ unterstützen. Hierzu bringen wir einfache und gute digitale Tools mit und kümmern uns um die Nachverfolgung gemeinsam definierter Aufgaben und Zeitpläne. Außerdem behalten wir alle Unterlagen und Dateien im Blick und sorgen dafür, dass die Gesamtstrategie erfolgreich werden kann.