In Unternehmen mit mehr als 100 ständig beschäftigten Mitarbeitern ist gemäß § 106 Abs.1 BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. Dies zeigt, wie wichtig dieses Gremium für das Unternehmen ist.
Durch den Besuch dieses Intensiv-Seminars lernen Sie den Aufgabenbereich und die Rechte des Wirtschaftsausschusses kennen und anwenden.
Außerdem werden Sie durch die praxisbezogene Darlegung des Themas in der Lage sein, Gespräche mit der Geschäftsführung noch kompetenter und zielgerichteter zu leiten.