Die Universität Melbourne hat im Juli 2024 nach studentischen Protesten WLAN-Standortdaten genutzt, um Teilnehmenden zu identifizieren. Dabei wurden auch CCTV-Aufnahmen verwendet. Ein Datenschutzbeauftragter des Bundesstaates Victoria stellte fest, dass die Nutzung der WLAN-Daten einen Verstoß gegen die Privatsphäre darstellte, da die Studierenden nicht ausreichend informiert waren, wie ihre Daten verwendet werden könnten. Die Nutzung der Videoüberwachung wurde hingegen als zulässig bewertet.
Die Universität hat daraufhin ihre Richtlinien zur Datennutzung überarbeitet. Eine formelle Sanktion durch das Datenschutzamt blieb aus, jedoch wird weiterhin geprüft, ob die Universität ihren Datenschutzverpflichtungen nachkommt.
An dem Fall wird wieder mal deutlich, welche Möglichkeiten moderne Technologie zur Überwachung bietet und dass dies nicht nur in Autokratien Menschen dazu verleitet, verfügbare Daten zu missbrauchen. Erfreulicherweise liefert die Mitbestimmung in Deutschland die Möglichkeit, derartige Rechtsverstöße effektiv zu verhindern.


