Psychische Belastung ist längst kein Randthema mehr – sie ist der Grund, aus dem Beschäftigte ausfallen, kündigen oder innerlich abschalten. Und sie ist das einzige Feld des Arbeitsschutzes, in dem die meisten Arbeitgeber ihre gesetzliche Pflicht bis heute nicht erfüllen. Wir sorgen dafür, dass ihr das ändern könnt.
Was braucht ihr?
■ Der Arbeitgeber hat die GBU psychischer Belastungen nie durchgeführt – oder mit einem Kurzfragebogen abgehakt
■ Es liegt eine GBU vor, aber es folgen keine Maßnahmen
■ Ihr wollt eine Betriebsvereinbarung zur Gefährdungsbeurteilung verhandeln
■ Restrukturierung, Personalabbau oder ein Digitalisierungsprojekt haben die Belastung spürbar erhöht
Beratungsthema Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
Wir schulen nicht nur darüber – wir führen sie durch.
Die Beurteilung psychischer Belastungen ist seit 2013 ausdrücklich Teil der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG. Trotzdem hat ein großer Teil der Betriebe sie bis heute nicht oder nur oberflächlich umgesetzt. Wir begleiten Betriebsräte durch den gesamten Prozess – von der Betriebsvereinbarung über die Befragung und die arbeitspsychologische Auswertung bis zu Maßnahmen, die tatsächlich wirken.
§ 5 Abs. 1 ArbSchG: Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind.
Unser Ansatz
Unternehmensspezifisch. Passgenau für Branche, Betrieb und Belegschaft – keine Lösungen von der Stange. Aus einem Fundus von über 150 validierten Fragen entwickeln wir im Projekt einen Fragenkatalog, der zu eurem Betrieb passt und mit Betriebsräten und Arbeitgeber abgestimmt wird.
Sozialpartnerschaftlich. Gemeinsam mit Betriebsrat, Arbeitgeber und allen betrieblichen Akteuren. Eine Gefährdungsbeurteilung, die gegen eine Seite durchgesetzt wird, erzeugt Daten – aber keine Veränderung.
Wissenschaftlich fundiert. Erprobte, valide Methoden aus der Arbeits- und Organisationspsychologie. Unsere Psychologinnen bringen ihren Sachverstand bei Bedarf auch in Einigungsstellenverfahren ein.
Was uns unterscheidet: Kultur sichtbar machen
Die meisten Erhebungen erfassen nur, was ohnehin sichtbar ist – Strukturen, Prozesse, Regeln, Verhalten. Die eigentlichen Belastungsquellen liegen jedoch häufig darunter: in gelebten Werten, Glaubenssätzen und unausgesprochenen Grundannahmen.
Wir ergänzen die bewährten Methoden der Gefährdungsbeurteilung um genau diese Ebene. So entstehen Maßnahmen, die nicht Symptome behandeln, sondern kulturelle Ursachen adressieren.
Der Prozess in sieben Modulen
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Projekt mit Enddatum, sondern ein Kreislauf, der in regelmäßigen Abständen wiederholt wird. Die „Spielregeln“ werden vorab gemeinsam festgelegt.
Ihr entscheidet, welche Module ihr braucht.
Manche Gremien holen uns für den gesamten Kreislauf, andere für die Erhebung und Auswertung, wieder andere nur für die Betriebsvereinbarung. Von der Kick-off bis zur Maßnahmenableitung vergehen erfahrungsgemäß rund drei Monate.
Wie wir mit euren Daten umgehen
Eine Gefährdungsbeurteilung steht und fällt damit, dass Beschäftigte ehrlich antworten. Deshalb gilt bei uns: kein eigenständiger Zugriff auf Rohdaten, kein Cloud-Dashboard, keine Auswertung unterhalb einer vereinbarten Mindestgruppengröße. Wir teilen ausschließlich die vereinbarten Berichte – aufbereitet, eingeordnet und entlang der Organisationsstruktur, auf die ihr euch verständigt habt. Wer bei der Gefährdungsbeurteilung am Datenschutz spart, spart an der Datenqualität.
Wenn der Arbeitgeber nicht will
Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung der Gefährdungsbeurteilung ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG – einschließlich Initiativrecht. Ihr könnt das Verfahren also anstoßen, auch wenn der Arbeitgeber bisher untätig geblieben ist, und die Ausgestaltung notfalls über die Einigungsstelle klären. Wir beraten euch zur Strategie, formulieren die Betriebsvereinbarung mit und bringen arbeitspsychologischen Sachverstand in das Verfahren ein.
Erfahrung
Wir haben Gefährdungsbeurteilungen für Unternehmen unterschiedlichster Größe und Branche begleitet – vom Aufsetzen des Projekts über die vollständige Durchführung bis hin zu begleitenden Maßnahmen wie gesundheitsorientierter Führungskräfteentwicklung. Darunter Industrie, Handel, Finanzdienstleistung, Logistik, Medien und Gesundheitswesen.
Beratungsthema: Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)
Ziel: Gesundheit nicht als Sammlung von Einzelmaßnahmen, sondern als gesteuerten Prozess im Betrieb verankern.
Viele BGM-Konzepte bleiben bei Rückenschule, Obstkorb und Gesundheitstag stehen — Angebote also, die am Verhalten der Beschäftigten ansetzen und die Arbeitsbedingungen unberührt lassen. Wirksam wird BGM erst, wenn es die Verhältnisse einbezieht: Arbeitsorganisation, Personalbemessung, Führung, Arbeitszeit.
Unser Ansatz: Wir beraten euch bei Konzeption, Einführung und Weiterentwicklung eines ganzheitlichen BGM unter aktiver Beteiligung der Arbeitnehmervertretung. Dazu gehören ein handlungsfähiger Steuerungskreis Gesundheit mit klarem Mandat, die Verzahnung von Gefährdungsbeurteilung, BEM und Gesundheitsförderung zu einem System statt drei Parallelwelten, tragfähige Kennzahlen jenseits der bloßen Krankenquote sowie eine Betriebsvereinbarung, die Beteiligung, Ressourcen und Verbindlichkeit regelt.
Beratungsthema: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)
Ziel: Arbeitsplätze erhalten, statt Langzeiterkrankung in eine krankheitsbedingte Kündigung münden zu lassen.
Das BEM ist nach § 167 Abs. 2 SGB IX Pflicht, sobald Beschäftigte innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren. In der Praxis wird es häufig als Formalie abgewickelt — oder von Beschäftigten als verkappte Leistungskontrolle wahrgenommen und deshalb abgelehnt. Beides schadet allen Beteiligten: Ein sauber geführtes BEM ist zugleich der wirksamste Schutz vor einer krankheitsbedingten Kündigung, weil ein fehlerhaftes Verfahren die Position des Arbeitgebers im Kündigungsschutzprozess erheblich schwächt.
Unser Ansatz: Wir unterstützen euch bei der Gestaltung eines Verfahrens, dem Beschäftigte vertrauen — mit einer Betriebsvereinbarung, die Ablauf, Zuständigkeiten und vor allem den Umgang mit Gesundheitsdaten eindeutig regelt, mit der Einrichtung eines Integrationsteams unter Beteiligung von Betriebsrat und Schwerbehindertenvertretung, mit der Qualifizierung der Beteiligten für die Gesprächsführung und mit der Verknüpfung zur Gefährdungsbeurteilung: Häufen sich BEM-Fälle in einem Bereich, ist das kein individuelles Problem, sondern ein Befund über die Arbeitsbedingungen.
Beratungsthema: Die Überlastungsanzeige
Ziel: Aus einzelnen Notrufen ein belastbares Verfahren machen — und aus Beschwerden Belege.
Die Überlastungs- oder Gefährdungsanzeige entlastet Beschäftigte von der Haftung für Fehler, die aus unzureichender Personalausstattung oder Arbeitsverdichtung entstehen. Ihre eigentliche Wirkung entfaltet sie aber erst dann, wenn sie nicht als Einzelfall in einer Personalakte verschwindet, sondern systematisch erfasst und ausgewertet wird. Dann wird sie zu einem Instrument, an dem sich Personalbemessung nicht mehr vorbeidiskutieren lässt.
Unser Ansatz: Wir entwickeln mit euch ein praktikables Verfahren — vom Musterformular über die Regelung des Meldewegs und der Rückmeldepflicht des Arbeitgebers in einer Betriebsvereinbarung bis zur regelmäßigen, anonymisierten Auswertung im Gremium. Wir unterstützen euch dabei, die Ergebnisse mit der Gefährdungsbeurteilung zusammenzuführen, und schulen die Belegschaft, damit das Instrument überhaupt genutzt wird. Denn erfahrungsgemäß scheitert es seltener am Formular als an der Sorge, sich damit als überfordert zu outen.
Beratungsthema: Sicherheitsbeauftragte
Ab 21 Beschäftigten muss der Arbeitgeber Sicherheitsbeauftragte bestellen — § 22 SGB VII, konkretisiert in § 20 DGUV Vorschrift 1. Was das Gesetz nicht regelt, ist die Qualität: Wie viele es sind, wie gut sie vorbereitet werden und ob sie im Betrieb Gewicht haben, entscheidet sich in der Praxis. Genau dort können Betriebsräte etwas bewegen.
Sicherheitsbeauftragte arbeiten ehrenamtlich, ohne Weisungsbefugnis, neben ihrer eigentlichen Tätigkeit. Sie sind trotzdem oft die Einzigen, die eine Gefährdung bemerken, bevor etwas passiert. Ob sie das können, hängt weniger vom Regelwerk ab als davon, ob sie ihre Rolle verstehen und sich trauen, sie auszufüllen.
Unsere Schulungen für Sicherheitsbeauftragte verantwortet Stefanie Schöler, Psychologin und erfahrene Trainerin in diesem Feld. Sie arbeitet praxisnah mit Fällen aus dem betrieblichen Alltag statt mit reiner Vorschriftenkunde — Sicherheitsbeauftragte scheitern selten am Wissen, sondern daran, es im Betrieb zur Sprache zu bringen.
Gremien, die das Thema voranbringen wollen, beraten wir zusätzlich: wie viele Sicherheitsbeauftragte für eure Betriebsgröße und Gefährdungslage angemessen sind, wie sich Freistellung und Qualifizierung verbindlich regeln lassen und wie Sicherheitsbeauftragte, Arbeitsschutzausschuss und Betriebsrat sinnvoll zusammenarbeiten.
Seminare und Fortbildungen
■ Arbeits- und Gesundheitsschutz
Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Aufgaben und Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer*innenvertretungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz.
■ Betriebliches Gesundheitsmanagement
Darstellung der Gestaltungsmöglichkeiten und Einflussinstrumente der Arbeitnehmerseite zur Förderung gesundheitsgerechter Arbeitsbedingungen.
■ Gefährdungsbeurteilung
Vermittlung von Wissen zur systematischen Erkennung, Bewertung und Reduzierung von Gefährdungen am Arbeitsplatz.
■ Psychische Belastungen am Arbeitsplatz
Einordnung psychischer Belastungen als zentrale Herausforderung und Darstellung der Handlungsmöglichkeiten von Betriebs- und Personalräten.
■ Die Überlastungsanzeige
Aufzeigen der rechtlichen Bedeutung und der Handlungsmöglichkeiten der Arbeitnehmerseite im Umgang mit Überlastungssituationen.
■ Betriebliches Eingliederungsmanagement
Einführung in Ziele, Ablauf und Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung eines wirksamen betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Kompetenzteam
Annett Dittrich
Eva Haberkern
Stefanie Schöler
Aktuelles
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