„Wir helfen Betriebsräten, Personalräten und allen Gremien der betrieblichen Mitbestimmung dabei, ihre Ziele zu kennen – und zu erreichen.“

Mitbestimmung in der Digitalisierung: Was ich aus meinen Projekten mitnehme

Digitalisierung wartet nicht auf die Mitbestimmung
Wie lässt sich Mitbestimmung gestalten, wenn digitale Systeme sich ständig verändern? Diese Frage verbindet viele Projekte, in denen ich in den vergangenen Monaten Betriebsräte begleitet habe: Microsoft 365, SAP und Künstliche Intelligenz. Dabei ging es zunehmend auch darum, wie sich diese Themen sinnvoll in Betriebsvereinbarungen abbilden lassen. Mein Eindruck hat sich dabei immer weiter verfestigt:
Unsere klassischen Verfahren der Mitbestimmung treffen auf eine technologische Entwicklung, die deutlich schneller, vernetzter und dynamischer geworden ist.
Microsoft 365 ist dafür ein gutes Beispiel. Es handelt sich längst nicht mehr nur um Word, Excel, Outlook oder Teams. Funktionen, Auswertungsmöglichkeiten und KI-Komponenten entwickeln sich kontinuierlich weiter. Damit verändern sich auch Fragen der Arbeitsorganisation sowie die Möglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle. 

Ähnliches erleben wir bei SAP S/4HANA, Workday, SuccessFactors und inzwischen fast allen größeren digitalen Plattformen. Genau diese Systeme gehören mittlerweile zu den typischen Themen meiner Beratungspraxis. Das verändert auch die Arbeit von Betriebsräten.

Meine erste Erkenntnis: Wir müssen weg von der reinen „Software-Mitbestimmung“
In vielen Gesprächen beginnt die Diskussion mit § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG: Kann eine technische Einrichtung Verhalten oder Leistung der Beschäftigten überwachen? Diese Frage bleibt wichtig. Mit einer reinen „Software-Mitbestimmung“ meine ich deshalb nicht die Beschäftigung mit diesem Schutzrecht an sich, sondern die Verengung der Diskussion auf die Überwachungsmöglichkeiten eines Systems. Nach meiner Erfahrung greift das inzwischen deutlich zu kurz.
Bei Digitalisierung reden wir nicht einfach über Software. Wir reden über Arbeit. Deshalb weise ich in Beratungsprojekten regelmäßig ausdrücklich darauf hin, die Mitbestimmung nicht auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG zu reduzieren. Je nach Anwendung kommen beispielsweise Unterrichtungs- und Beratungsrechte, Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, der Arbeitsgestaltung, Personalplanung, Auswahlrichtlinien sowie Aus- und Weiterbildung hinzu. Für mich ist das ein entscheidender Perspektivwechsel. Die Fragen reichen von Entscheidungen und Daten bis zu Tätigkeiten und Qualifikationen: Wer entscheidet künftig was? Welche Daten entstehen dabei? Wer darf sie sehen? Welche Entscheidungen trifft ein Mensch, welche unterstützt eine KI? Verändern sich Tätigkeiten? Entsteht zusätzlicher Arbeitsdruck? Welche Qualifikationen werden erforderlich? Das sind die spannenden Fragen.

Zweite Erkenntnis: Die beste Betriebsvereinbarung hilft wenig, wenn niemand die Technik versteht
Betriebsräte müssen keine IT-Administratoren werden. Aber sie müssen die richtigen Fragen stellen können. Ein Muster begegnet mir immer wieder: Auf Arbeitgeberseite sitzen IT, Datenschutz, Informationssicherheit, Fachbereich und eventuell externe Anbieter am Tisch. Auf Arbeitnehmerseite soll ein Betriebsrat anschließend beurteilen, was dieses komplexe Zusammenspiel für die Beschäftigten bedeutet. Wenn die technische Ebene eine Blackbox bleibt, ist das kaum zu leisten. Deshalb schlage ich in meiner Arbeit die Brücke zwischen Technik, Datenschutz und Mitbestimmung. Dabei geht es vor allem um folgende Fragen:

  • Welche personenbezogenen Daten verarbeitet das System?
  • Welche Auswertungen sind technisch möglich?
  • Welche Rollen und Berechtigungen gibt es?
  • Wer administriert das System?
  • Was verändert ein Update?
  • Welche KI-Funktionen kommen hinzu? 
  • Und was bedeutet all das konkret für die Beschäftigten?

Dritte Erkenntnis: Wir brauchen dynamischere Betriebsvereinbarungen
Die Vorstellung, ein komplexes digitales System einmal abschließend zu regeln und die Betriebsvereinbarung anschließend für Jahre in den Schrank zu legen, passt immer weniger zur Realität. Gerade cloudbasierte Plattformen entwickeln sich permanent weiter. Neue Funktionen und KI-Anwendungen können die mitbestimmungsrechtliche Bewertung verändern. Das wird beim Beispiel Microsoft 365 besonders deutlich.
Deshalb beschäftige ich mich in Beratungen zunehmend mit Rahmenregelungen und Verfahren. Nicht nur: Was dürfen Teams, Copilot oder SAP heute?
Sondern: Wie gehen Arbeitgeber und Betriebsrat morgen mit einer Funktion um, die heute noch gar nicht existiert? Das ist für mich ein wesentlicher Unterschied.
Eine moderne Betriebsvereinbarung muss nicht versuchen, jede technische Einzelheit für alle Zeiten festzuschreiben. Viel wichtiger ist ein belastbarer Prozess: Information, Bewertung, Beteiligung und Regelung müssen auch dann funktionieren, wenn sich das System verändert.

Vierte Erkenntnis: KI ist kein isoliertes IT-Thema
Die vielleicht wichtigste Veränderung der vergangenen Monate sehe ich bei der Künstlichen Intelligenz.KI lässt sich nicht sinnvoll nur unter der Frage behandeln: „Dürfen wir dieses Tool einsetzen?“ Entscheidend sind auch die unterschiedlichen Auswirkungen auf die Arbeit. In meinen Materialien zur KI-Mitbestimmung stelle ich deshalb die möglichen Chancen – Entlastung, Qualifizierung sowie neue Möglichkeiten für Teilhabe und Barrierefreiheit – den Risiken gegenüber: Technostress, Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Dequalifizierung und Diskriminierung. Genau diese Ambivalenz gilt es zu verstehen und zu behandeln.
Mitbestimmung sollte Digitalisierung nicht verhindern. Sie sollte dafür sorgen, dass Digitalisierung gut gestaltet wird.
In der Beratungspraxis macht es einen großen Unterschied, Chancen und Risiken zusammen zu betrachten. Ein ausschließlicher Blick auf Risiken kann als Verhinderung wahrgenommen werden; ein ausschließlicher Blick auf Chancen vernachlässigt die Schutzfunktion. Die eigentliche Aufgabe liegt deshalb darin, beides zusammenzubringen: Chancen ermöglichen und gleichzeitig Leitplanken schaffen.

Fünfte Erkenntnis: Betriebsräte brauchen Strukturen, nicht nur einzelne Experten
Ein weiterer Punkt beschäftigt mich zunehmend: Wie organisiert ein Betriebsrat eigentlich dauerhaft seine Mitbestimmung bei Digitalisierung und KI? In den unterschiedlichen Betrieben spielten dabei unterschiedliche Modelle eine Rolle: IT- oder KI-Ausschüsse, Projektgruppen für einzelne KI-Anwendungen, KI-Ethikräte beziehungsweise KI-Räte, Qualifizierung sowie externe Sachverständige. Nicht jede dieser Strukturen passt zu jedem Unternehmen. Aber eines erscheint mir immer deutlicher: Digitalisierung kann kein Thema sein, das ein Betriebsrat nur dann bearbeitet, wenn zufällig eine neue Software zur Zustimmung vorgelegt wird. Dafür verändert sich die digitale Arbeitswelt zu kontinuierlich.

Was bedeutet das für die Rolle des Betriebsrats?
Vielleicht liegt genau hier die größte Veränderung. Der Betriebsrat der digitalen Arbeitswelt sollte aus meiner Sicht nicht erst am Ende eines IT-Projekts auftauchen und darüber diskutieren, ob er einem bereits fertig konzipierten System zustimmen kann. Er muss früher ansetzen. Er muss verstehen, welche Veränderungen geplant sind, welche Auswirkungen sie auf Arbeit haben können und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen. Das erweitert die Rolle: Kontrolle bleibt notwendig, aktive Mitgestaltung kommt hinzu. Das bedeutet ausdrücklich nicht, Schutzrechte aufzugeben. Im Gegenteil. Leistungs- und Verhaltenskontrolle, Beschäftigtendatenschutz, Informationssicherheit und der Umgang mit personenbezogenen Daten bleiben zentrale Themen der IT-Mitbestimmung. Aber Schutz und Gestaltung sind keine Gegensätze. Die Frage lautet nicht: Digitalisierung oder Beschäftigtenschutz? Die bessere Frage ist:
Wie gestalten wir Digitalisierung so, dass sie dem Unternehmen und den Beschäftigten nutzt?

Mein Fazit
Zusammenfassend bleiben für mich vor allem fünf Punkte:
1. Frühzeitig beteiligen statt hinterher regulieren.
Wenn die technische Lösung bereits fertig konzipiert ist, wird echte Gestaltung erheblich schwieriger.
2. Technik verstehen, ohne Techniker werden zu müssen.
Betriebsräte brauchen genügend technisches Verständnis, um die richtigen Fragen stellen und Konsequenzen einschätzen zu können.
3. Nicht nur auf § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG schauen.
Digitalisierung und KI berühren deutlich mehr Bereiche der betrieblichen Mitbestimmung.
4. Verfahren statt nur Funktionen regeln.
Bei sich ständig verändernden Systemen werden Informations-, Prüf- und Beteiligungsprozesse mindestens so wichtig wie die Regelung einzelner Funktionen.
5. Digitalisierung als Gestaltungsaufgabe begreifen.
Der Betriebsrat sollte weder Bremser noch Abnickgremium sein. Seine Stärke liegt darin, die Perspektive der Beschäftigten in Veränderungsprozesse einzubringen.

Gute Mitbestimmung ist für mich kein Gegenpol zur Digitalisierung. Sie ist der Anspruch, Digitalisierung besser zu gestalten.

Sie rückt eine Frage in den Mittelpunkt, die in einem rein technischen Projekt leicht untergeht: Wie wird aus technischer Innovation gute Arbeit? Dafür müssen wir klären, was sich für die Menschen verändert, welche Daten entstehen und wer darüber verfügen kann. Ebenso wichtig sind die Belastungen, die Chancen und die Spielregeln für den Umgang damit.

Genau darin sehe ich die Zukunft der IT- und KI-Mitbestimmung: Arbeit kontinuierlich mitzugestalten, statt digitale Systeme nur einmalig zu regeln.

Und ehrlich gesagt: So spannend wie heute war dieses Thema schon lange nicht mehr.

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Ralf Schmilewski

Ralf Schmilewski

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