Künstliche Intelligenz hält Einzug in nahezu alle Unternehmensbereiche – von Assistenzsystemen über Bewerberauswahl bis hin zu automatisierten Entscheidungsprozessen. Mit den neuen Anforderungen des EU AI Acts, die seit dem 2. August 2026 für viele Hochrisiko-KI-Systeme gelten, steigt auch die Verantwortung von Arbeitgebern und Betriebsräten. KI-Mitbestimmung entwickelt sich damit von einem Zukunftsthema zu einer konkreten Compliance-Aufgabe.
KI verändert Arbeit und Mitbestimmung
Die Einführung von KI-Systemen betrifft nicht nur Technik, sondern auch Arbeitsorganisation, Qualifizierung, Leistungssteuerung und den Umgang mit Beschäftigtendaten. Deshalb greifen häufig die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats.
Besonders relevant ist § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Danach besteht ein Mitbestimmungsrecht bereits dann, wenn eine technische Einrichtung zur Überwachung von Verhalten oder Leistung geeignet ist. Bei KI-gestützten Auswahlrichtlinien kommt zudem § 95 Abs. 2a BetrVG zum Tragen, der die Zustimmung des Betriebsrats verlangt. Nach § 90 BetrVG soll die Beteiligung außerdem bereits in der Planungsphase erfolgen.
Gerichtliche Entscheidungen haben in den vergangenen Jahren zusätzliche Orientierung geschaffen. Gleichzeitig zeigt sich, dass die rechtliche Bewertung von KI-Anwendungen immer vom konkreten Einsatzzweck und den tatsächlichen Auswirkungen auf die Beschäftigten abhängt.
Mensch und KI: Chancen nutzen, Risiken begrenzen
Aktuelle Studien zeigen, dass Unternehmen besonders erfolgreich sind, wenn sie KI als Unterstützung für Beschäftigte einsetzen und nicht ausschließlich auf Automatisierung setzen. Gleichzeitig bleibt die Skepsis vieler Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer groß. Viele Beschäftigte berichten bislang weder von einer spürbaren Entlastung noch von einer Verringerung des Arbeitsdrucks durch KI. Zudem bestehen Sorgen hinsichtlich Arbeitsplatzsicherheit und zunehmender Leistungsüberwachung.
Für Betriebsräte ergibt sich daraus eine doppelte Aufgabe: Sie müssen Innovation ermöglichen und zugleich Beschäftigte vor unangemessenen Risiken schützen.
EU AI Act erhöht den Handlungsdruck
Mit den neuen Vorgaben des EU AI Acts steigen die Anforderungen an Unternehmen erheblich. Für bestimmte Hochrisiko-KI-Systeme gelten umfangreiche Pflichten hinsichtlich Transparenz, Dokumentation, Risikomanagement und menschlicher Aufsicht. Verstöße können mit hohen Bußgeldern sanktioniert werden. Außerdem sind Unternehmen verpflichtet, die KI-Kompetenz ihrer Beschäftigten zu fördern.
Für Betriebsräte bedeutet dies, dass sie sich nicht mehr nur mit Datenschutz und IT-Systemen befassen müssen. Sie benötigen zunehmend Kenntnisse über Trainingsdaten, Modelllogiken, Entscheidungsprozesse, Qualitätskontrollen und Governance-Strukturen. Die Fähigkeit, KI-Systeme kritisch zu bewerten, wird damit zu einer wichtigen Zukunftskompetenz betrieblicher Interessenvertretungen.
KI-Mitbestimmung ist kein Einmalprojekt
Eine der größten Herausforderungen besteht darin, dass sich KI-Systeme kontinuierlich weiterentwickeln. Modelle werden aktualisiert, Funktionen erweitert und neue Auswertungsmöglichkeiten geschaffen. Mitbestimmung darf deshalb nicht auf die erstmalige Einführung eines Systems beschränkt bleiben.
Moderne KI-Governance braucht dauerhafte Prozesse für Information, Prüfung, Pilotierung, Freigabe, Betrieb und regelmäßige Überprüfung von KI-Anwendungen. Transparenzberichte, Audits, Beschwerdeverfahren und klare Verantwortlichkeiten gewinnen dadurch an Bedeutung.
Ebenso wichtig ist eine strukturierte Bestandsaufnahme aller eingesetzten und geplanten KI-Systeme. Bestehende IT-Betriebsvereinbarungen sollten daraufhin überprüft werden, ob sie auch die Besonderheiten von KI-Systemen ausreichend berücksichtigen. Wo Lücken bestehen, sind ergänzende Regelungen erforderlich.
Wie CAIDAO Betriebsräte unterstützt
Viele Betriebsräte stehen vor der Frage, wie sie die technischen, rechtlichen und organisatorischen Anforderungen überhaupt bewältigen können. Genau hier setzt CAIDAO an.
CAIDAO unterstützt Betriebsräte bei der Einführung einer wirksamen KI-Mitbestimmung durch Beratung, Schulungen und die Entwicklung passender Regelwerke. Dazu gehören unter anderem:
- Durchführung von KI- und IT-Inventuren
- Bewertung bestehender Betriebsvereinbarungen auf KI-Tauglichkeit
- Entwicklung von KI- und IT-Rahmenbetriebsvereinbarungen
- Aufbau von Governance- und Beteiligungsprozessen
- Qualifizierung von Betriebsratsgremien gemäß den neuen Anforderungen
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Arbeitgebern zu KI-Projekten und digitalen Transformationsvorhaben
Ziel ist es dabei nicht, Innovation zu verhindern. Vielmehr geht es darum, die Chancen von KI nutzbar zu machen und gleichzeitig Risiken wie Überwachung, Diskriminierung, Intransparenz oder Arbeitsverdichtung wirksam zu begrenzen.
Fazit
Der EU AI Act macht deutlich: KI-Mitbestimmung wird zu einer dauerhaften Kernaufgabe von Betriebsräten. Wer heute Kompetenzen aufbaut, bestehende Regelwerke überprüft und geeignete Governance-Strukturen schafft, legt den Grundstein für eine erfolgreiche digitale Transformation.
Betriebsräte sollten daher nicht warten, bis die nächste KI-Anwendung eingeführt wird. Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, Transparenz einzufordern, Wissen aufzubauen und die Rahmenbedingungen für einen verantwortungsvollen KI-Einsatz aktiv mitzugestalten. CAIDAO begleitet Betriebsräte dabei mit praxisnaher Beratung, erprobten Konzepten und langjähriger Erfahrung in der digitalen Mitbestimmung.


