Ab August 2026 werden die zentralen Vorgaben des EU AI Act verbindlich. Unternehmen müssen dann alle eingesetzten KISysteme identifizieren, Risiken bewerten und umfangreiche Dokumentations und Überwachungsprozesse einführen. KICompliance wird damit – ähnlich wie bei der DSGVO – zu einem festen Bestandteil moderner Unternehmensführung. Besonders HochrisikoKI unterliegt strengen Transparenz und MonitoringPflichten, und automatisierte Tools sollen helfen, diese Anforderungen nachweisbar umzusetzen. Frühzeitiges Handeln reduziert Haftungsrisiken und verschafft Unternehmen Wettbewerbsvorteile.
Was bedeutet das für Betriebsräte?
Für Betriebsräte ist der EU AI Act eine klare Chance:
Er erzwingt Transparenz, stärkt Mitbestimmungsrechte und macht sie zu unverzichtbaren Partnern bei der Einführung von KISystemen. Besonders relevant wird dies in Bereichen wie Personalsteuerung, Leistungsbewertung oder Recruiting – denn KIgestützte Entscheidungen in HR gelten als HighRiskAnwendungen und erfordern strenge Kontrollen sowie regelmäßige Berichte.
Betriebsräte müssen künftig frühzeitig eingebunden werden, KIRisikoanalysen mitbewerten und Betriebsvereinbarungen so gestalten, dass Zweckbindung, Datenlöschung, Überwachung, BiasKontrolle und Transparenz klar geregelt sind. Gleichzeitig steigt der Bedarf an eigener technischer Kompetenz – Weiterbildung und externe Expertise werden zum Erfolgsfaktor. CAIDAO kann hier umfassend unterstützen.
Kurz gesagt:
Der EU AI Act macht KIEinsätze sicherer, transparenter und verantwortungsvoller – und rückt Betriebsräte in eine zentrale Gestaltungsrolle.


