„Wir helfen Betriebsräten, Personalräten und allen Gremien der betrieblichen Mitbestimmung dabei, ihre Ziele zu kennen – und zu erreichen.“

KI-Hype vs. Realität – Warum KI in Unternehmen bisher enttäuscht und was das für Mitbestimmung bedeutet

In vielen Unternehmen bleibt die große Produktivitäts- und Effizienz-Revolution durch künstliche Intelligenz bislang aus. Laut einer globalen PwC-Umfrage berichten nur 11 % der befragten CEOs in Deutschland von gestiegenen Umsätzen durch KI-Projekte – weltweit sind es ebenfalls noch weniger als ein Drittel. Nur ein sehr kleiner Teil schafft es bisher, sowohl Umsatz zu steigern als auch Kosten zu senken. Insgesamt sehen mehr als die Hälfte der Unternehmer weltweit keine signifikanten Geschäftsergebnisse aus KI-Initiativen. Die Ursachen dafür liegen weniger an der Technologie selbst, sondern vielmehr an unzureichender Datenbasis, fehlenden strategischen Plänen und mangelnder Umsetzungskompetenz in den Unternehmen. Das einige Unternehmen allerdings bereits Mehrwerte durch KI generieren zeigt, dass es möglich ist und zukünftig wahrscheinlich auch weitere Unternehmen KI zur Produktivitätssteigerung nutzen werden.

Mitbestimmung: Betriebsrat als zentrale Instanz bei KI-Einführung

Gerade im Kontext von KI-Projekten spielt die Mitbestimmung durch den Betriebsrat eine wichtige Rolle – sowohl rechtlich als auch praktisch:

In Deutschland hat der Betriebsrat laut Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vielfältige Mitgestaltungs- und Mitbestimmungsrechte, die auch bei KI-Einsatz relevant sind:

  • Informations- und Beratungsrechte: Arbeitgeber müssen den Betriebsrat frühzeitig über geplante KI-Systeme informieren und Unterlagen zur Verfügung stellen.
  • Zustimmungsrechte bei Auswahlrichtlinien, die KI zur Personalentscheidung nutzen (z. B. Bewerberauswahl): § 95 BetrVG sieht hier explizit ein Mitbestimmungsrecht vor.
  • Mitbestimmung bei Überwachungstechnologien: Stellt ein technisches System (auch KI-basiert) Überwachungs- oder Leistungskontrollfunktionen dar, muss der Betriebsrat zustimmen (§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG).

KI verändert nicht nur Arbeitsprozesse – sie kann Arbeitsinhalte, Bewertungskriterien und Entscheidungswege beeinflussen. Betriebsräte sind dabei wichtige Interessenvertreter, um:

Transparenz zu schaffen: Beschäftigte sollen verstehen, wie KI-Entscheidungen getroffen werden.
Risiken zu minimieren: Zum Beispiel Datenschutz, algorithmische Verzerrung oder Leistungskontrolle.
Gerechte Arbeitsbedingungen zu sichern: Mitbestimmung verhindert einseitige Automatisierungsentscheidungen, die Beschäftigte benachteiligen könnten. 

Fazit

Auch wenn viele CEOs hohe Erwartungen in KI setzen, bringt die Realität bislang ernüchternde Ergebnisse. Gleichzeitig eröffnet die Debatte um KI neue Felder der Mitbestimmung, in denen Betriebsräte aktiv gestaltet und Regeln für faire, transparente KI-Nutzung in Unternehmen mitbestimmen können. Gerade in Deutschland, wo Mitbestimmung traditionell stark verankert ist, wird dieser Austausch zwischen Management und Arbeitnehmervertretung künftig entscheidend dafür sein, wie KI tatsächlich genutzt wird – nicht nur technologisch, sondern auch sozial verantwortlich. Seit der letzten Nivellierung des BetrVG darf der Betriebsrat bei KI-Themen Sachverständige hinzuziehen, um besser bewerten zu können, wie Systeme wirken und welche Risiken bestehen.

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Ralf Schmilewski

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